Das Tätigkeitsfeld umfasst die steuerliche Hilfeleistung
im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz.
Der Grundbaustein für jedes Unternehmen ist eine solide Buchführung. Sie bildet das Fundament für steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Entscheidungsfähigkeit. Die Folte Buchführungsservice GmbH verbucht daher die täglich anfallenden Geschäftsvorfälle der Lohn- und Finanzbuchhaltung pünktlich, preiswert und ordnungsgemäß.
Stärken und Schwächen werden durch die fachliche Unterstützung der Folte Buchführungsservice GmbH frühzeitig erkennbar und durchschaubar. Ihr Informationsbedürfnis wird durch individuelle Branchenlösungen und Betriebsvergleiche abgerundet
Deshalb liegt das Hauptaugenmerk auf folgenden verschiedenen Bereichen:
Finanzbuchführung
Kontierung und Erfassung Ihrer Belege, unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten und periodengerechter Abgrenzung, Erstellung einer aussagekräftigen Finanzbuchhaltung. Auswertungen in Form von Saldenlisten, monatlichen Ergebnisrechnungen mit Vorjahreswerten, Offene-Posten-Listen und Mahnwesen für Debitoren und Kreditoren, auch Zahlungsverkehr, individuelle Auswertungen mit Übernahme aus und in Excel listen.
Kosten- und Leistungsrechnung
Über einen Betriebsabrechnungsbogen (BAB) werden die Kosten verursachungsgerecht zugeordnet. Der BAB hat die Aufgabe, den Kostenfluss in den einzelnen Abteilungen oder Bereichen differenziert darzustellen und zu sortieren. Als Ergebnis ist sehr eindeutig die Kostenstelle mit dem größten Kostenpotential zu erkennen, weiter herunter gebrochen ist zu sehen, wie viel ein Arbeitsplatz tatsächlich kostet. Das Ziel Kostentransparenz ist erfüllt.
Lohnbuchhaltung
Sie möchten korrekte und vollständige Lohnunterlagen für Ihre Mitarbeiter: Wir bieten Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Meldungen an die Berufsgenossenschaft, An- und Abmeldungen Ihrer Arbeitnehmer, Hilfe beim Ausfüllen von Bescheinigungen zwecks Vorlage beim Arbeitsamt, Lohnfortzahlungsanträge etc, sowie die Übermittlung der Abrechnungsdaten nach dem ELENA Verfahren.
Anlagenbuchhaltung
Nicht nur im Rahmen des Jahresabschlusses, sondern monatliche Erfassung Ihrer Investitionsgüter mit Abschreibungsermittlung und Übernahme in die Finanzbuchhaltung, monatlicher Überblick über Restbuchwerte, Abschreibungsplanung zeitnah.
"Die Buchhaltung ist das finanztechnische Spiegelbild eines Unternehmens"
Alwin Folte
